Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BauTrass GmbH – Tiefbau & Generalunternehmerleistungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der BauTrass GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen im Bereich
    • Tiefbau
    • Bauleistungen aller Art
    • Generalunternehmerleistungen
    • Baukoordination und Bauabwicklung.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§2 Vertragsgrundlagen

  1. Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
    • das Angebot der BauTrass GmbH
    • Leistungsbeschreibung
    • ggf. vereinbarte Bauverträge
    • diese AGB.
  2. Sofern vereinbart, gilt ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.

 

§3 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt Bauleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer oder Nachunternehmer einzusetzen.
  3. Ein Anspruch des Auftraggebers auf persönliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer besteht nicht.
  4. Änderungen der Bauausführung aufgrund technischer Notwendigkeiten bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen
  • den freien Zugang zur Baustelle sicherzustellen
  • notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) bereitzustellen
  • Bodenbeschaffenheit und vorhandene Leitungen korrekt anzugeben

Für Schäden oder Verzögerungen durch falsche Angaben haftet der Auftraggeber.

 

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
    • Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen
    • die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen
    • Sicherheiten zu verlangen.

 

§6 Leistungsänderungen und Nachträge

  1. Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber veranlasst werden, gelten als Nachtragsleistungen.
  2. Diese werden gesondert vergütet.
  3. Maßgeblich sind die aktuellen Einheitspreise oder marktübliche Preise.

 

§7 Termine und Bauzeit

  1. Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund von
    • Witterung
    • höherer Gewalt
    • behördlichen Maßnahmen
    • fehlenden Mitwirkungen des Auftraggebers
      verlängern die Bauzeit angemessen.

 

§8 Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen.
  2. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  3. Die Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.

 

§9 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 5 Jahre gemäß BGB, sofern keine wirksame VOB/B-Vereinbarung besteht.
  3. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf
    • vorsätzlichem oder
    • grob fahrlässigem Verhalten
      beruhen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§11 Haftung für Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
  2. Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
  3. Eine weitergehende Haftung für Leistungen von Subunternehmern besteht nur im gesetzlichen Rahmen.

 

§12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BauTrass GmbH.

 

§13 Baustellenrisiken

  1. Für Risiken, die aus unbekannten Bodenverhältnissen, Altlasten oder nicht dokumentierten Leitungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht erkennbar waren.
  2. Mehrkosten hieraus werden gesondert vergütet.

 

§14 Kündigung

  1. Eine freie Kündigung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, jedoch unter Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinns gemäß §648 BGB.
  2. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen bei
    • Zahlungsverzug
    • fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.

 

§15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BauTrass GmbH.

 

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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