Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BauTrass GmbH – Tiefbau & Generalunternehmerleistungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der BauTrass GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.
- Die AGB gelten insbesondere für Leistungen im Bereich
- Tiefbau
- Bauleistungen aller Art
- Generalunternehmerleistungen
- Baukoordination und Bauabwicklung.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgrundlagen
- Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
- das Angebot der BauTrass GmbH
- Leistungsbeschreibung
- ggf. vereinbarte Bauverträge
- diese AGB.
- Sofern vereinbart, gilt ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
§3 Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer erbringt Bauleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer oder Nachunternehmer einzusetzen.
- Ein Anspruch des Auftraggebers auf persönliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer besteht nicht.
- Änderungen der Bauausführung aufgrund technischer Notwendigkeiten bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen
- den freien Zugang zur Baustelle sicherzustellen
- notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) bereitzustellen
- Bodenbeschaffenheit und vorhandene Leitungen korrekt anzugeben
Für Schäden oder Verzögerungen durch falsche Angaben haftet der Auftraggeber.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen
- die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen
- Sicherheiten zu verlangen.
§6 Leistungsänderungen und Nachträge
- Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber veranlasst werden, gelten als Nachtragsleistungen.
- Diese werden gesondert vergütet.
- Maßgeblich sind die aktuellen Einheitspreise oder marktübliche Preise.
§7 Termine und Bauzeit
- Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund von
- Witterung
- höherer Gewalt
- behördlichen Maßnahmen
- fehlenden Mitwirkungen des Auftraggebers
verlängern die Bauzeit angemessen.
§8 Abnahme
- Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen.
- Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Die Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
§9 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 5 Jahre gemäß BGB, sofern keine wirksame VOB/B-Vereinbarung besteht.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf
- vorsätzlichem oder
- grob fahrlässigem Verhalten
beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Haftung für Subunternehmer
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
- Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
- Eine weitergehende Haftung für Leistungen von Subunternehmern besteht nur im gesetzlichen Rahmen.
§12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BauTrass GmbH.
§13 Baustellenrisiken
- Für Risiken, die aus unbekannten Bodenverhältnissen, Altlasten oder nicht dokumentierten Leitungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht erkennbar waren.
- Mehrkosten hieraus werden gesondert vergütet.
§14 Kündigung
- Eine freie Kündigung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, jedoch unter Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinns gemäß §648 BGB.
- Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen bei
- Zahlungsverzug
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BauTrass GmbH.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
